Our T&C

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Vertragsvereinbarung

 

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt der mit der CDE GmbH und dem Mieter abgeschlossenen Vereinbarungen. Ein Vertrag kommt zwischen der CDE GmbH und dem Mieter erst dann zustande, wenn beide Parteien den Vertrag unterschrieben haben.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der CDE GmbH, insbesondere für die Überlassung von Räumlichkeiten und sonstigen Dienstleistungen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Flächen oder Räume bzw. die Gebrauchsüberlassung an Dritte sowie Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der CDE GmbH.
  3. Die Räume stehen dem Mieter am Veranstaltungstag von 08:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere oder spätere Bereitstellung kann schriftlich vereinbart und von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.
  4. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 22:00 Uhr, hinausgehen, kann die CDE GmbH zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal berechnen.
  5. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, ist die CDE GmbH berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen.
  • 2 Vertragsgegenstand

 

Der Vertrag umfasst die angemieteten Räumlichkeiten des Fortbildungsinstituts, die technische Ausstattung und das Catering. Er wird zwischen der CDE GmbH und dem im Vertrag benannten Unternehmen geschlossen.

  • 3 Rechnungserstellung

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der Miete zuzüglich Mehrwertsteuer zu bezahlen.
  2. Wenn er den Gesamtbetrag bis 14 Tage vor Veranstaltung bezahlt, gewähren wir 3% Preisnachlass auf die Raummiete.
  3. Alle weiteren Kosten der vertraglich festgelegten Konditionen werden dem Mieter nach Ablauf der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Der Betrag ist in voller Höhe innerhalb von zehn Tagen auf das Konto der CDE GmbH zu begleichen. Bei Bankeinzug gewähren wir ein Skonto von 2%.
  4. Kommt der Mieter in Zahlungsverzug, ist die CDE GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.
  • 4 Vertragskündigung
  1. Bei Kündigung des Vertrags seitens des Mieters werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
  • Innerhalb von 10 bis 5 Werktagen vor Kursbeginn: 50% des Mietpreises, keine Kosten für Catering
  • Innerhalb von 5 bis 2 Werktagen vor Kursbeginn: 80% des Mietpreises, keine Kosten für Catering
  • Innerhalb 2 Werktagen vor Kursbeginn: 100% der Miet- und Cateringkosten
  1. Falls eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann, wird sich die CDE GmbH bemühen die Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten. In diesem Fall entfallen die Stornokosten. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 100.-€ in Rechnung gestellt.
  • 5 Haftung
  1. Die CDE GmbH stellt die technische Infrastruktur in einwandfreiem Zustand zur Verfügung. Alle Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung seitens des Mieters entstehen sind von diesem zu tragen und werden auf Kosten des Mieters wieder hergestellt.
  2. Der Mieter wird für alle angemieteten oder weitervermieteten Geräte der CDE GmbH, bei denen Schäden auf unsachgemäße Verwendung zurückzuführen sind, haftbar gemacht.
  3. Die Anbringung von Dekorationsmaterialien oder Ähnlichem sowie die Nutzung von Flächen im CDE außerhalb der angemieteten Räume, z. B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung der CDE GmbH. Hierfür können dem Kunden extra Kosten in Rechnung gestellt werden. Diese und sonstige vom Mieter eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen.
  • 5 Reservierung

Die Einmietungsanfrage muss schriftlich per Fax, Brief oder e-Mail an die CDE GmbH gerichtet werden. Nach Eingang der Anfrage erhält der Mieter ein Angebot, womit der Reservierungstermin ab dem Tag der Zusendung zwei Wochen aufrecht erhalten wird. Danach entfällt die Reservierung.

  • 6 Buchung

 

Nach Eingang der schriftlichen Bestätigung erhält der Mieter einen Vertrag in dem alle Details des Mietverhältnisses geregelt sind. Diese umfassen die Anforderungen an die technische Infrastruktur, das Catering, das eingesetzte Personal und die technische Betreuung.

Sonstiges

  1. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksam ersetzen, die den unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.